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Ausnahmen von der Verpflichtung des Adr-Beraters für Versender

Die Adr-Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße schreibt in Abschnitt 1.8.3 die Figur des Sicherheitsberaters vor, die ab der Aktualisierung 2019 auch die Verpflichtung für Unternehmen umfasst, die von der Adr selbst als "Absender" definiert werden, d. h. "das Unternehmen, das gefährliche Güter auf eigene Rechnung oder gegen Entgelt versendet. Wird die Beförderung auf der Grundlage eines Beförderungsvertrags durchgeführt, so gilt der Absender gemäß diesem Vertrag als Versender." Ab dem 1. Januar 2023 wird dies obligatorisch sein, allerdings mit einigen Ausnahmen.

Mit dem Vorschlag Nr. 717/134 vom 21. Dezember 2022 präzisiert das Verkehrsministerium die Bedingungen für diese Ausnahmen. Der erste Fall liegt vor, wenn die Tätigkeiten der Verlader "Mengen pro Beförderungseinheit betreffen, die die in den Nummern 1.1.3.6 und 1.7.1.4 sowie in den Kapiteln 3.3, 3.4 oder 3.5 (Nummer 1.8.3.2 Buchstabe a) des ADR festgelegten Grenzen nicht überschreiten".

Der zweite Fall einer Freistellung liegt vor, wenn "Unternehmen nicht als Haupt- oder Nebentätigkeit die Beförderung gefährlicher Güter oder die mit dieser Beförderung zusammenhängenden Verpackungs-, Befüll-, Belade- oder Entladetätigkeiten ausüben, sondern gelegentlich innerstaatliche Beförderungen gefährlicher Güter oder mit dieser Beförderung zusammenhängende Verpackungs-, Befüll-, Belade- oder Entladetätigkeiten durchführen, die ein geringes Gefahren- oder Verschmutzungsrisiko darstellen (Abschnitt 1.8.3.2 b) des ADR)".

In seinem Vermerk kommt das Ministerium zu dem Schluss, dass "unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die derzeitigen Freistellungen in Italien durch den Ministerialerlass vom 4. Juli 2000 geregelt und durch das entsprechende Rundschreiben vom 14. November 2000, Nummer A26, präzisiert werden, die gleichen Freistellungen für Verlader unter den gleichen Betriebsbedingungen gelten. Aber auch in den Fällen, in denen die Bestellung des Sicherheitsberaters nicht zwingend vorgeschrieben ist, müssen die beteiligten Unternehmen die in der Vereinbarung festgelegten Anforderungen erfüllen".

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